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Betonfertigteile im Siedlungswasserbau

 

In diesem Vortrag wird über die für Betonfertigteilhersteller wichtigen Normen und Richtlinien aus dem Bereich Siedlungswasserbau berichtet.

Einleitend ist zu sagen, dass der Großteil der Zentralräume Österreichs durch bereits getätigte Investitionen in die kommunale Siedlungswasserwirtschaft an eine ordentliche Abwasserbehandlung angeschlossen ist. In den letzten 15 Jahren wurden mehr als 42.000 km Kanäle und 10.000 km Wasserleitungen errichtet. Durch diese Maßnahmen konnte der Anschlussgrad in Österreich an die öffentlichen Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung auf knapp 90% gesteigert werden. Bis 2015 werden noch rd. 12.000 km Kanal neu zu errichten sein.

Damit wird dann ein Anschlussgrad an öffentliche Anlagen von 93% erreicht werden. Die restlichen 7% der Bevölkerung (das sind immerhin mehr als ½ Mio. Einwohner) benötigen eine alternative Abwasserentsorgung wie z.B. eine Kleinkläranlage.

Derzeit gibt es rd. 6000 geförderte Kleinkläranlagen in Österreich. Die unterschiedliche Verteilung über die Bundesländer ist durch unterschiedliche Landesförderungen bedingt, aber natürlich auch strukturbedingt. So findet man z.B. im Mostviertel aufgrund der Streulagen von Siedlungen deutlich mehr Einzelanlagen als im Bereich entlang der Donau.

Der Bedarf dieser Anlagen wird für die nächsten Jahre auf „einige“ 10.000 Stück geschätzt.
„Die Gelbe Linie“ ist sozusagen die „Grenze“ zwischen Kanal und Kleinkläranlage. Früher war es so, dass wenn diese Linie einmal festgelegt war, es keine Abänderungsmöglichkeiten mehr gab. Mit der Novellierung 2006 der Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft kann die gelbe Linie nun doch abgeändert werden (beides ist möglich – sowohl Erweiterung als auch Verkleinerung des Einzugsgebietes). Basis dafür ist eine entsprechende Variantenuntersuchung, die bis Ende 2008 beim jeweiligen Amt der Landesregierung einzubringen ist.

Auf folgende drei Produktbereiche wird im Weiteren eingegangen:

o Rohre und Schächte
o Kleinkläranlagen und
o Abscheideranlagen

Rohre und Schächte
Für Rohre, die im Siedlungswasserbau zum Einsatz kommen, ist seit 2005 die europäische Norm EN 1916 – Rohre und Formstücke aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton anzuwenden. Seit diesem Zeitpunkt ist auch ist die CE Kennzeichnung verpflichtend. Auf europäischer Ebene konnte nach einer Bearbeitungsdauer von knapp 15 Jahren nur ein Minimalkompromiss zustande gebracht werden. Die Bestimmungen in dieser Norm sind eher generell und von allgemeiner Natur.

Vor Einführung dieser europäischen Norm waren die relevanten ÖNORMEN B 5070 – Betonrohre, B 5071 – Stahlbetonrohre und B 5073 – Stahlfaserbetonrohre heranzuziehen. Der in diesen „alten“ österreichischen Normen festgelegte Standard war ein wesentlich höherer, als jener in der europäischen Norm. So steht am Beginn der ÖNORM EN 1916 eine lange Tabelle, in der (wesentliche) Eigenschaften angeführt sind, die nicht in der Norm geregelt sind. So wird bei vielen Anforderungen auf den Abschnitt „Gebrauchsfähigkeit“ verwiesen – in dem ausgeführt ist: „Bauteile nach dieser Europäischen Norm sind für die Verwendung in feuchten Verhältnissen und schwach aggressiven chemischen Umweltbedingungen geeignet.“ In einer Anmerkung heißt es weiters: Die Definition „schwach aggressive chemische Umgebung“ wird in den nationalen Vorschriften festgelegt. Weiters sieht diese Norm das Konformitätssystem 4 vor, d.h. für die CE-Kennzeichnung genügt eine Herstellererklärung ohne Einbindung einer Fremdüberwachung.

Da mit den Bestimmungen in der europäischen Norm das in Österreich gewohnte Sicherheitsniveau deutlich unterschritten wird, wurden auf Initiative des VÖB weitergehende und umfassende Festlegungen, welche entsprechende Produktqualitäten garantieren, getroffen. Im zuständigen Normenkomitee des Österreichischen Normungsinstitutes wurden diese Festlegungen in einer ergänzenden nationalen Norm, der ÖNORM B 5074 – Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 1916 – Rohre und Formstücke aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton, getroffen.

In dieser nationalen Ergänzungsnorm sind notwendige Bestimmungen zur Betongüte, Aggressivitätsbeständigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Scheiteldruckfestigkeit, Maße und Toleranzen etc. festgelegt. Weiters ist in dieser Norm das Verfahren für den Nachweis der Normkonformität beschrieben. D.h. die Güteüberwachung der Produktion von Betonrohren wird über eine Erstprüfung, Eigenüberwachung (werkseigene Produktionskontrolle) und Fremdüberwachung geregelt.
Weiters ist auf Grundlage dieser Norm die Möglichkeit der „ÖNORM-geprüft“ Kennzeichnung gegeben.

Darüber hinaus sind die Mitgliedsbetriebe des VÖB durch den Verband in den diversen Gremien der Vereinigung „Güteschutz Rohre im Siedlungswasserbau“, kurz GRIS genannt, vertreten. Nach längerer Vorarbeit durch den VÖB wurden mit Anfang 2007 Regelungen im Hinblick auf kundenspezifische Anforderungen wie Langzeitdichtheit, Wurzeleindringfestigkeit, Beständigkeit gegenüber dynamischen Spüldrücken, Widerstand gegen Abrieb etc. in den GRIS Gütevorschriften in Kraft gesetzt.

Weiters wurde auf Basis der neu aufgelegten ÖNORM B 5012 - Statische Berechnung erdverlegter Rohrleitungen, ein Berechnungsprogramm entwickelt, das die Bemessung von Stahlbetonrohren ermöglicht. In einem Seminar im Österreichischen Normungsinstitut am 23. Oktober 2008 in Wien, wird dieses Programm von den Experten, die an der Entwicklung beteiligt waren, vorgestellt.

Für die Herstellung von Schächten aus Beton, die im Siedlungswasserbau zum Einsatz kommen, ist ebenfalls seit Anfang 2005 die ÖNORM EN 1917 – Einsteig- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton, heranzuziehen. Die europäische Schachtnorm stellt so wie die Rohrnorm einen Minimalkompromiss dar. In dieser Norm ist – so wie bei der ÖNORM EN 1916 – im Abschnitt 1 eine umfangreiche Tabelle mit Eigenschaften, die nicht in der Norm geregelt sind, angeführt. Diese Norm sieht ebenfalls das Konformitätssystem 4 vor, d.h. für die CE Kennzeichnung genügt eine Herstellererklärung.

Die „alte“ österreichische Norm für Schächte wurde auf Betreiben des VÖB einer Überarbeitung unterzogen. Zur weiteren Gewährleistung von entsprechenden Qualitätsansprüchen wurden in der ÖNORM B 5072 Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 1917 festgelegt. Die Produktion von Schächten nach dieser Norm gewährleistet die Einhaltung eines entsprechenden Qualitätsniveaus und es ist auch eine ÖNORM Registrierung und –Kennzeichnung möglich.

Im Hinblick auf die weitere Verarbeitung „unserer“ Produkte wurden im Rahmen von Arbeitsgruppen des VÖB für das Verlegen von Rohren sowie für das Versetzen von Schächten „Verarbeitungsrichtlinien“ erarbeitet. Diese Richtlinien geben den Verarbeitern Hinweise für die fachgerechte Ausführung der Bauwerke und sollen helfen Fehler auf der Baustelle zu vermeiden. Diese Richtlinien sind über die Home Page des VÖB kostenlos downloadbar.

LB-SW: Im Zuge der letzten Überarbeitung der „Leistungsbeschreibung Siedlungswasserbau“ (LB-SW) sind dann diese Qualitätsanforderungen vom VÖB entsprechend positioniert worden und in die neue Ausgabe der LB-SW eingearbeitet worden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die europäischen Bestimmungen zu den Produkten Rohr und Schacht aus Beton, und die damit verbundene CE Kennzeichnung als nicht ganz ausreichend anzusehen sind und den aus österreichischer Sicht gewohnten Qualitätsanspruch nicht garantieren kann. Aber durch die vorhin aufgezählten umfangreichen Maßnahmen in diesem Bereich kann jedoch die hohe Produktqualität weiterhin gewährleistet werden. Weiters wird mit den seitens des Verbandes entwickelten „Verarbeitungshinweisen“ zur Steigerung der Qualität der Ausführung vor Ort und somit zum sinnvollen Einsatz von öffentlichen Mitteln im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft beigetragen.

Der Ordnung halber sei an dieser Stelle noch die ÖNORM B 2503, die österreichische Kanalnorm anführen. Die ÖNORM B 2503 ist die nationale Ergänzungsnorm zur EN 1610, der europäischen Kanalnorm und nur gemeinsam mit dieser anzuwenden. Die ÖNORM B 2503 wurde aktuell im Österreichischen Normungsinstitut überarbeit und mit einer Neuherausgabe ist mit Jahresbeginn 2009 zu rechnen.

Kleinkläranlagen
Jede Maßnahme auf dem Gebiet der Kleinkläranlagen unterliegt selbstverständlich nach wie vor dem Wasserrechtsgesetz. Für Kleinkläranlagen besonders wichtig ist der Paragraph 33g, der im Wesentlichen aussagt, dass alte Kläranlagen bis spätestens Ende 2005 durch biologische Anlagen nach dem heutigen Stand der Technik zu ergänzen bzw. zu ersetzen sind. Den Landeshauptleuten wurde jedoch die Ermächtigung zugestanden (in begründeten Ausnahmefällen) diese Frist bis maximal Ende 2015 zu erstrecken. Nahezu alle Landespolitiker haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Beispielsweise hat Niederösterreich eine Verordnung, in der für jede einzelne Katastralgemeinde des Landes eine konkrete Frist zwischen 2007 und 2015 festgelegt ist. Obwohl diese Frist in der Vergangenheit mehrfach durch Gesetzesnovellen verlängert worden ist, kann jetzt angenommen werden, dass keine Verlängerung mehr erfolgen wird, weil gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 jede Kläranlage auf biologischer Basis arbeiten muss.

Wegen dieser terminlichen Rahmenbedingungen ist zu erwarten, dass in näherer Zukunft verstärkte Aktivitäten bei der Errichtung biologischer Kleinkläranlagen stattfinden.

Kleinkläranlagen waren seit vielen Jahren, nämlich seit 1964 in der ÖNORM B 2502 genormt. Diese Norm hat sich in der Vergangenheit bewährt und wurde Österreichweit als Grundlage für den Bau von Kleinkläranlagen anerkannt und herangezogen.

Auch auf internationaler Ebene wurde an der Normung von Kleinkläranlagen seit langem gearbeitet. Seit 2007 ist für die Herstellung von Kleinkläranlagen die ÖNORM EN 12566-3 – Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW - Teil 3: Vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser, heranzuziehen.

Die „alte“ ÖNORM B 2502-1 musste 2007 zurückgezogen werden, die jetzt gültige Fassung bezieht sich nur mehr auf vor Ort hergestellte und nicht für vorgefertigte Anlagen. Die Herausgabe einer ergänzenden nationalen Norm, welche die in Österreich gewohnten Ablaufwerte - und die damit verbundene Qualitätsstandards vorschreibt - ist aufgrund von „möglichen Konflikten“ mit der europäischen Norm nicht möglich.

Der VÖB hat diese Problematik der „Normungslücke“ rechtzeitig erfasst und in Zusammenarbeit mit der Gütegemeinschaft Wassertechnik (GWT) eine entsprechende Richtlinie erarbeitet. In dieser Richtlinie sind Anforderungen an die Anlage wie Dimensionierung, Reinigungsleistung, maschinelle und elektrische Ausrüstung festgelegt. Zusätzlich sind noch Anforderungen an das Personal der Liefer- und Wartungsfirma, Ersatzteile, Service etc. festgelegt um eine sachkundige Betreuung der Anwender auch während des Betriebs zu gewährleisten.

Bei Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen kann der in Österreich bisher gewohnte hohe Standard weiterhin gewährleistet werden. Diese Richtlinie wird zukünftig für alle am Sektor „Kleinkläranlagen“ Beteiligten (z.B. Planer, Behördenvertreter) eine wertvolle Hilfe in der Beurteilung dieser Anlagen sein.

Das ÖWAV Regelblatt 25 „Abwasserentsorgung in dünn besiedelten Gebieten“ wird derzeit überarbeitet, der entsprechende Abschnitt Kläranlagen ist neu gestaltet und nimmt auf die geänderten Rahmenbedingungen Rücksicht. Mit der Neuausgabe ist im Lauf des Jahres 2009 zu rechnen.

Mineralölabscheider
Die Bestimmungen für Mineralölabscheider sind in den ÖNORMEN EN 858-1 und -2 geregelt. Diese europäischen Normen sind seit 2006 verpflichtend anzuwenden. Seit diesem Zeitpunkt ist ebenfalls die CE Kennzeichnung für diese Produkte verpflichtend.

Im Vergleich zur „alten österreichischen Vorgängernorm“ ÖNORM B 5101 – Mineralöl-Abscheideanlagen, sieht die europäische Norm für den Bemessungsansatz kleinere Mindestvolumina für die Schlammfänge als bisher vor. Als Folge dessen wird aber auch die Mengen- und Ausgleichskapazität verringert und damit werden die Wartungsintervalle wesentlich kürzer. Insgesamt wird dadurch der Wartungsaufwand erhöht, was eine Steigerung der damit verbundenen laufenden Kosten nach sich zieht.

So wie bei den Rohren und Schächten ist auch für die Mineralölabscheider das Konformitätssystem 4 vorgesehen – d.h. die Herstellererklärung genügt für die CE Kennzeichnung, eine Prüfung durch unabhängige Dritte ist nicht vorgesehen. Umso mehr an Bedeutung gewinnt auch hier die, im Rahmen der VÖB Mitgliedsbetriebe erarbeitete, ergänzende nationale Norm ÖNORM B 5101 – Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Ergänzende Anforderungen zu den ÖNORMEN EN 858-1 und -2, Kennzeichnung der Normkonformität mit der Möglichkeit der ÖNORM Registrierung, und damit verbundenen Fremdüberwachung und Qualitätssicherung.

In einigen, in ganz Österreich durchgeführten, gemeinsamen Vortragsveranstaltungen von VÖB und ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband) wurde die interessierte Fachwelt über diese Problematik bei der Auswahl von Mineralölabscheideranlagen informiert.

Vom VÖB wurde ein entsprechendes Bemessungsprogramm für die „richtige“ Dimensionierung von Abscheideranlagen entwickelt.

Durch diese Aktivitäten sollen u.a. zukünftige mögliche Planungsfehler im Bereich der Dimensionierung von Mineralölabscheidern verhindert werden.

Fettabscheider
Die Fettabscheideranlagen werden in der ÖNORM EN 1825-1 und -2 geregelt und für die CE-Kennzeichnung gilt dasselbe wie für die Mineralölabscheideranlagen, nur wurde (bis dato) keine ergänzende nationale Norm entwickelt. Auch hier besteht die Problematik der „richtigen“ Dimensionierung der Anlagen. Seitens des VÖB wurden auch in diesem Bereich Bemessungsprogramme entwickelt und gemeinsam mit dem ÖWAV Informationsveranstaltungen für die betroffenen bzw. interessierten Kreise durchgeführt.

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Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilhersteller (VÖB):
o VÖB wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet
o freiwilliger Zusammenschluss von Betonfertigteilherstellern in Österreich
o rd. 70 Betriebe mit rd. 50 Eigentümern
o Repräsentationsgrad rd. 80%
o Umsatz rd. 550 Mio. EUR mit über 3000 Mitarbeitern

Autor:
Dipl.-Ing. Paul Kubeczko
Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke (VÖB)
kubeczko@voeb.co.at
www.voeb.com

Downloads zum Thema:
Vortrag "Betonfertigteile im Siedlungswasserbau"

 

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