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CE Zeichen für Pflastersteine und -platten

 

Das CE Zeichen an Bauprodukten ist kein Garant für die Eignung des Produktes für den Einsatzbereich. Am Beispiel von Betonpflastersteinen lässt sich der Unterschied deutlich darstellen.

Das CE Zeichen zeigt dem Konsumenten, dass ein Produkt nach den für dieses Produkt gültigen Normen erzeugt worden ist. Es stellt jedoch nicht sicher, dass das Produkt auch für die geplante Verwendung geeignet ist. Das CE-Zeichen ist nicht automatisch ein Garant dafür, dass die Produktion durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert wird.

Was steckt nun hinter dem CE-Zeichen?
Am Beispiel Pflaster versuchen wir eine Erklärung.

Betonsteinpflaster, das in Österreich „in den Verkehr gebracht“ (verkauft „oder wie auch immer“) wird, ist seit 1.1.2005 mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Der Grund ist der, dass es eine (mandatierte) Europäische Norm (ÖNORM EN 1338) für Betonsteinpflaster gibt. Der in dieser Norm festgelegte „Konformitätslevel 4“ bedeutet, dass der Hersteller selbst bestätigt, dass das Produkt der Norm entspricht. Mit anderen Worten: er verleiht sich das CE- Zeichen selbst. Eine Fremdüberwachung der Produktion durch ein unabhängiges Prüfinstitut ist gemäß dieser europäischen Norm nicht vorgesehen und ist auch für das CE-Zeichen nicht notwendig. Die ÖNORM EN 1338 sieht für die Anforderungen, denen das Pflaster genügen muss wie z.B. Toleranzen bei den Abmessungen, Witterungswiderstand (Frost- bzw. Frost-Tausalzbeständigkeit), Abriebwiderstand etc. verschiedene Klassen vor, u.a. sind auch nicht frostbeständige und nicht frost-tausalzbeständige Steine und Platten geregelt. Diese sind aus nahe liegenden Gründen jedoch nicht für den Gebrauch in Österreich im Freien geeignet. Hier setzt nun die „Nationale Ergänzungsnorm“ an.

ÖNORM B 3258 legt Nutzungsanforderung und Fertigungskontrolle fest:

In der ÖNORM B 3258, das ist die nationale Ergänzungsnorm zur europäischen Norm, wird nun festgehalten, dass Betonsteinpflaster, das in Österreich verwendet wird, mindestens frostbeständig sein muss. Weiters sieht diese Norm eine ÖNORM Kennzeichnung vor, wobei die Einhaltung der Anforderungen von einer entsprechend akkreditierten Prüfanstalt überprüft werden muss. Im Klartext heißt das für den Konsument, der z.B. neben einer Durchzugsstraße seine Einfahrt pflastert, dass er ein Pflaster einbauen sollte, das frost-tausalzbeständig ist. Die Sicherheit dazu erhält er, wenn der Betonstein ÖNORM geprüft ist. Mit einem CE Zeichen alleine könnte er unter Umständen nach einigen Wintern mit einer Auflösung des Pflasters wegen Tausalzeinwirkung konfrontiert sein.

Ausschreibungen sollten ÖNORM Kennzeichnung verlangen:

Im Bereich der Ausschreibungen heißt dies, dass für die Sicherstellung der für Österreich geeigneten Betongüte des Steines in der Ausschreibung die Einhaltung der entsprechenden ÖNORM gefordert werden muss. Dies stellt zusätzlich auch noch die Fremdüberwachung der Produktion sicher und damit die Erhaltung der gewohnt hohen Qualität der Österreichischen Pflastersteine. Dies ist eine nicht hoch genug zu bewertende Sicherheit für die Anwender der Steine.

CE-Zeichen ist der Reisepass, ÖNORM ist das Visum!

Dieser Vergleich zeigt deutlich den Unterschied: Wer einen Reisepass hat, darf grundsätzlich in jeden Staat einreisen. Wird aber in einem Staat zusätzlich ein Visum verlangt (das nur Bürgern besonders vertrauenswürdiger Staaten ausgestellt wird) dann braucht man diese zusätzliche Kennzeichnung. Denn nur damit sind die Einreise und auch der „Aufenthalt“ möglich.

 

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