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Sommer 2006:

 

Wie jedes Jahr gibt es auch 2006 auf wichtigen Transit Routen während der Sommermonate zusätzliche LKW Fahrverbote, die auch für LKW der Baustoff Nahversorgung gültig sind.

Zusätzliche Lkw-Fahrverbote während der Sommermonate beachten

Die Ferienreise-Verordnung 2006 sieht Fahrverbote für Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auch in diesem Sommer an einem Freitag und an Samstagen vor.

Die Fahrverbote gelten an allen Samstagen von 1. Juli bis 2. September, jeweils in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, und zusätzlich am Freitag (28. Juli) in der Zeit von 18 bis 22 Uhr auf folgenden Transitrouten – immer vorausgesetzt - das Ziel der Fahrt liegt südlich des Brenners, also in Italien:

Inntal Autobahn (A12), von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst. Brenner Autobahn (A13), von der Anschlussstelle Innsbruck/Süd bis zur Staatsgrenze am Brenner.

Weiters gilt das Fahrverbot an allen Samstagen von 1. Juli bis einschließlich 9. September 2006 jeweils in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Richtungen auf nachstehend angeführten Verbindungen:

Seefelder Straße (B177), gesamter Verlauf
Loferer Straße (B178), von Lofer bis Wörgl
Fernpass Straße (B179), von Nassereith bis Biberwier
Achensee Straße (B181), gesamter Verlauf
Friesacher Straße (B317), gesamter Verlauf
Ennstal Straße (B320), gesamter Verlauf

Das Lkw-Fahrverbot der Ferienreise-Verordnung ist eine Ausweitung des üblichen Lkw-Wochenend-Fahrverbotes (Samstag 15 Uhr durchgehend bis Sonntag 22 Uhr).

 

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