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Stahlpreise im Höhenflug

 

Seit Anfang 2004 mussten die Erzeuger von Betonfertigteilen eine Steigerung der Baustahlpreise um fast 50% hinnehmen. Die „Unabhängige Schiedskommission“ im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit empfiehlt eine Preisgleitung, die durch die Stahlpreissituation ausgelöst wird – VÖB Mitglieder sind über die Empfehlung seit zwei Wochen informiert!

Laut allgemein kolportierten Aussagen wird die Entwicklung durch den Baustahlbedarf Chinas ausgelöst – die Wirtschaft verzeichnet dort derzeit Steigerungsraten von 8% und mehr. Weitere verfügbare Informationen, die eine Umkehrung der Situation unwahrscheinlich erscheinen lassen, sprechen von ausgelasteten Internationalen Transportkapazitäten und Mangel an Schrott, der in den Stahlrezepten eine Rolle spielt.

Angesichts der Situation, die durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs österreichischer Betriebe liegt, wurde von der „Unabhängigen Schiedskommission“ im BMWA – einem paritätisch besetzten Gremium – auf Antrag praktisch aller Stahlverarbeitender Wirtschaftsbereiche Beschlüsse zur Stahlpreissituation gefasst.
Grundsätzlich wird darin für den öffentlichen Bereich eine durch den Strahlpreis ausgelöste Preisgleitung ermöglicht. Die für die Gleitung relevanten Indizes werden für die verschiedenen Anwendungsbereiche festgelegt, für den Baustahl ein Subindex des Stahlpreisgroßhandelsindexes, der „Tempcore TC55“.
Neben der Festlegung einer Bagatellgrenze wurde – und das ist besonders wichtig – die Weitergabe der Preiserhöhungen an Subunternehmer ausdrücklich empfohlen.
Besonders drastisch ist die Situation bei den Bewehrungslieferanten, die 75 % Materialanteil am Preis haben. Eine Materialpreiserhöhung um 50%, die nicht weiter gegeben werden kann (z.B. durch Fixpreisverträge, die nicht im Einvernehmen angepasste werden) würde die Unternehmen unweigerlich in den Ruin führen.

Auf Basis des Beschlusses der Kommission werden deshalb in nächster Zeit die Verträge an die außergewöhnliche Situation anzupassen sein. Wenn es zu keiner Anpassung kommt, wären Argumente, wie „Wegfall der Geschäftsgrundlage - § 901 ABGB“ oder „Wirtschaftliche Unmöglichkeit der Leistung - § 1417 ABGB“ juristisch von Fall zu Fall zu prüfen.

VÖB Mitglieder sind seit Anfang März regelmäßig über die Entwicklung in eigenen Rundschreiben an die Geschäftsleitungen der Unternehmen informiert. Weiters wurde eine Empfehlung für eine Preisgleitklausel ausgearbeitet und mit Rechenbeispielen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen stehen im „internen Teil“ der VÖB Home Page zur Verfügung.

Der für Baustahl relevante Index „Tempcore TC 55“ist in der Webseite der Bundesinnung Bau der WKO ersichtlich.

 

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