Seit nunmehr fast drei Jahren ist für Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA enthalten sind, die Kennzeichnung mit dem ÜA Zeichen Voraussetzung für die Verwendung.
Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen durch die zuständigen Behörden funktioniert leider kaum. Der VÖB zieht die Konsequenzen und vertritt nun verstärkt die Interessen seiner Mitglieder.
Es geht um Qualität und Chancengleichheit!
Sinn der Einführung der Österreichischen Überwachungszeichen ist die Sicherstellung einer definierten Qualität von eingebauten Baustoffen. Diese wird von Qualitätsunternehmen mit hohem Kontrollaufwand gesichert und in (finanziell) aufwändigen Prüfungen bestätigt. Es ist ganz einfach nicht einzusehen, dass Unternehmen aus dem In- und Ausland, die diesen Aufwand nicht betreiben (obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären) unkontrolliert am Markt tätig sind und durch den Kostenvorteil ordentliche Unternehmen in Schwierigkeiten bringen.!
Den Schaden haben alle!!
Es sind aber nicht nur gesetzeskonform arbeitende Betriebe – sowohl bei den Lieferanten als auch bei den Verarbeitern von Baustoffen – benachteiligt. Auch den Bauherren wird geschadet – diese bekommen nicht das, was sie bestellt haben, nämlich gesicherte Qualität. Und auch für den Ruf von Planeren und Bauaufsicht ist es sicher nicht gut, wenn sie sich nicht um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kümmern. !
Was tun gegen nicht gekennzeichnete Bauprodukte?!
Am Besten ist es, schon bei Auftragsvergabe klar zu machen, dass nur gesetzeskonforme Bauprodukte akzeptiert werden und der Auftragnehmer für Folgeschäden aus der Nichteinhaltung haftet. Weiters hat es sich bewährt, in der „kritischen Phase“ der Auftragsvergabe die Bauherrschaft bzw. die Planer über das ÜA Zeichen zu informieren. Auch eine Information der Baubaubehörde vor dem Einbau des nicht zugelassenen Produktes kann Schaden verhindern helfen.
Wenn aber Produkte schon eingebaut sind, sollte grundsätzlich das Vergehen bei der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Für Verbandsmitglieder übernimmt der VÖB die vorangehende Recherche und die Meldung an die Behörde.!
VÖB nimmt Interessen seiner Mitglieder wahr!!
Da einerseits eine effiziente Marktüberwachung durch die Behörden in absehbarer Zeit kaum zu erwarten ist, andrerseits aber auch von am Markt tätigen Betrieben nicht verlangt werden kann, (bestehende oder potenzielle) Kunden wegen (vollzogenen und geplanten) Einbau nicht ordnungsgemäß geprüfter Bauteile anzuzeigen, hat der VÖB diese Aufgabe für seine Mitglieder übernommen.
Nach Information und Bekanntgabe der Baustellendaten durch ein Verbandsmitglied recherchiert der VÖB zuerst in der Home Page des OIB ob die Prüfzeichen verzeichnet sind. Ist dies nicht der Fall, so erfolgt eine Meldung an die zuständigen Behörden, wenn die Kontaktdaten bekannt sind auch eine Information der Verantwortlichen Planer oder Bauaufsicht sowie – besonders bei erst geplanten Einbau – des Bau ausführenden Unternehmens.
Abschließend ist noch einmal festzuhalten, dass es dem VÖB um die Qualität der Produkte und Chancengleichheit der Unternehmen geht. Es geht keinesfalls um Denunziantentum oder darum, wem auch immer Schaden zuzufügen.
ÜA Zeichen – VÖB für konsequente Kontrollen!
Seit nunmehr fast drei Jahren ist für Bauprodukte, die in der Baustoffliste ÖA enthalten sind, die Kennzeichnung mit dem ÜA Zeichen Voraussetzung für die Verwendung. Die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen durch die zuständigen Behörden funktioniert leider kaum. Der VÖB zieht die Konsequenzen und vertritt nun verstärkt die Interessen seiner Mitglieder.
Es geht um Qualität und Chancengleichheit!
Sinn der Einführung der Österreichischen Überwachungszeichen ist die Sicherstellung einer definierten Qualität von eingebauten Baustoffen. Diese wird von Qualitätsunternehmen mit hohem Kontrollaufwand gesichert und in (finanziell) aufwändigen Prüfungen bestätigt. Es ist ganz einfach nicht einzusehen, dass Unternehmen aus dem In- und Ausland, die diesen Aufwand nicht betreiben (obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären) unkontrolliert am Markt tätig sind und durch den Kostenvorteil ordentliche Unternehmen in Schwierigkeiten bringen.!
Den Schaden haben alle!!
Es sind aber nicht nur gesetzeskonform arbeitende Betriebe – sowohl bei den Lieferanten als auch bei den Verarbeitern von Baustoffen – benachteiligt. Auch den Bauherren wird geschadet – diese bekommen nicht das, was sie bestellt haben, nämlich gesicherte Qualität. Und auch für den Ruf von Planeren und Bauaufsicht ist es sicher nicht gut, wenn sie sich nicht um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kümmern. !
Was tun gegen nicht gekennzeichnete Bauprodukte?!
Am Besten ist es, schon bei Auftragsvergabe klar zu machen, dass nur gesetzeskonforme Bauprodukte akzeptiert werden und der Auftragnehmer für Folgeschäden aus der Nichteinhaltung haftet. Weiters hat es sich bewährt, in der „kritischen Phase“ der Auftragsvergabe die Bauherrschaft bzw. die Planer über das ÜA Zeichen zu informieren. Auch eine Information der Baubaubehörde vor dem Einbau des nicht zugelassenen Produktes kann Schaden verhindern helfen. Wenn aber Produkte schon eingebaut sind, sollte grundsätzlich das Vergehen bei der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Für Verbandsmitglieder übernimmt der VÖB die vorangehende Recherche und die Meldung an die Behörde.!
VÖB nimmt Interessen seiner Mitglieder wahr!!
Da einerseits eine effiziente Marktüberwachung durch die Behörden in absehbarer Zeit kaum zu erwarten ist, andrerseits aber auch von am Markt tätigen Betrieben nicht verlangt werden kann, (bestehende oder potenzielle) Kunden wegen (vollzogenen und geplanten) Einbau nicht ordnungsgemäß geprüfter Bauteile anzuzeigen, hat der VÖB diese Aufgabe für seine Mitglieder übernommen. Nach Information und Bekanntgabe der Baustellendaten durch ein Verbandsmitglied recherchiert der VÖB zuerst in der Home Page des OIB ob die Prüfzeichen verzeichnet sind. Ist dies nicht der Fall, so erfolgt eine Meldung an die zuständigen Behörden, wenn die Kontaktdaten bekannt sind auch eine Information der Verantwortlichen Planer oder Bauaufsicht sowie – besonders bei erst geplanten Einbau – des Bau ausführenden Unternehmens. Abschließend ist noch einmal festzuhalten, dass es dem VÖB um die Qualität der Produkte und Chancengleichheit der Unternehmen geht. Es geht keinesfalls um Denunziantentum oder darum, wem auch immer Schaden zuzufügen.
Downloads zum Thema:
VÖB Vorgangsweise bei Verstößen gegen ÜA Kennzeichnung VÖB informiert Baufirmen und Einkaufsabteilungen VÖB Meldung eines Verstoßes an die Behörde
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