Neuerliche Ausschreibung des Förderprogramms „Solare Großanlagen“ des Klima- und Energiefonds
Aufgrund des großen Erfolgs im letzten Jahr, werden in der aktuellen Ausschreibung des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds wieder thermische Solaranlagen mit einer Dimension von 100 m2 bis 10.000 m2 Kollektorfläche bzw. auch angekoppelte Wärmepumpentechnologien gefördert. Die wesentlichen Eckpunkte sind nachfolgend zusammengefasst:
• Bei der Kombination Solarthermie mit Wärmepumpe wird auch die Komponente Wärmepumpe mit dem gleichen Fördersatz gefördert • Planungsleistungen sind bis zu 15 % der gesamten Investitionskosten als Planungshonorar förderbar • KMUs erhalten bei Einsatz innovativer Speicherlösungen einen zusätzlichen Förderzuschlag von 5% (bis 2000m² Kollektorfläche) • Einreichungen sind noch bis 28. Februar 2020, 12 Uhr möglich (Online-Einreichung) Für die gegenständliche Ausschreibung stehen folgende Einreichkategorien zur Verfügung:
1. Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben 2. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen 3. Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben 4. Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe 5. Neue Technologien und innovative Ansätze (hier können Kollektorflächen zwischen 50m² und 500m² eingereicht werden)
Der Fördersatz liegt bei Anlagengrößen bis 2.000m² bei 40 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten zuzüglich 5% KMU-Zuschlag. Für Anlagengrößen ab 2.001m² bis 5.000m² liegt der anteilige Fördersatz bei 30 %. Für größere Anlagen werden ab 5.001m² anteilig 20 % der umweltrelevanten Mehrkosten als Fördersatz berechnet.
Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Infohotline unter 03112/58860. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: www.klimafonds.gv.at
Sonnenstrom
Neuerliche Ausschreibung des Förderprogramms „Solare Großanlagen“ des Klima- und Energiefonds
Aufgrund des großen Erfolgs im letzten Jahr, werden in der aktuellen Ausschreibung des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds wieder thermische Solaranlagen mit einer Dimension von 100 m2 bis 10.000 m2 Kollektorfläche bzw. auch angekoppelte Wärmepumpentechnologien gefördert. Die wesentlichen Eckpunkte sind nachfolgend zusammengefasst:
• Bei der Kombination Solarthermie mit Wärmepumpe wird auch die Komponente Wärmepumpe mit dem gleichen Fördersatz gefördert
• Planungsleistungen sind bis zu 15 % der gesamten Investitionskosten als Planungshonorar förderbar
• KMUs erhalten bei Einsatz innovativer Speicherlösungen einen zusätzlichen Förderzuschlag von 5% (bis 2000m² Kollektorfläche)
• Einreichungen sind noch bis 28. Februar 2020, 12 Uhr möglich (Online-Einreichung)
Für die gegenständliche Ausschreibung stehen folgende Einreichkategorien zur Verfügung:
1. Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
2. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
3. Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
4. Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
5. Neue Technologien und innovative Ansätze (hier können Kollektorflächen zwischen 50m² und 500m² eingereicht werden)
Der Fördersatz liegt bei Anlagengrößen bis 2.000m² bei 40 % der umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten zuzüglich 5% KMU-Zuschlag. Für Anlagengrößen ab 2.001m² bis 5.000m² liegt der anteilige Fördersatz bei 30 %. Für größere Anlagen werden ab 5.001m² anteilig 20 % der umweltrelevanten Mehrkosten als Fördersatz berechnet.
Förderart:
Nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss Einreichfrist: 20. Februar 2020, 12 Uhr (Online-Einreichung)
Operative Abwicklung: KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH umwelt@kommunalkredit.at Tel. 01/316 31-723).
Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Infohotline unter 03112/58860.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: www.klimafonds.gv.at
Fotos: © AdobeStock
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