Das vorrangige Ziel des baulichen Brandschutzes besteht darin, das Ausbreiten eines Brandes zu verhindern und das Feuer in definierten Brandabschnitten zu halten. Mit nicht-brennbaren konstruktiven Betonfertigbauteilen der Klasse A können viele Gefahren minimiert und Menschen im Brandfall die Flucht ermöglicht werden.
Während die Feuerwehr immer dann eingreift, wenn es bereits brennt, soll der bauliche Brandschutz präventiv dazu beitragen, dass große Brände erst gar nicht ausbrechen oder dass Brände auf möglichst enge Räume begrenzt bleiben. So birgt etwa ein Brand in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus mitunter erhebliche Risiken. Sehr häufig entsteht dabei eine enorme Rauchentwicklung, Stromleitungen schmelzen und die Beleuchtung fällt aus. Zudem ergibt sich durch die Brandlast parkender Fahrzeuge und der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen ein hohes Brandrisiko bzw. Entzündungspotential. „Hinzu kommt, dass sich ein ausbrechendes Feuer durch Aufzugsschächte schnell ausbreiten kann und die offene Bauweise eines Parkhauses in Sachen Brandschutz als problematisch gilt“, sagt Bezirksfeuerwehrkommandant Alois Zaussinger aus Hollabrunn und ergänzt: „Weil bei einem Brand Hitze und Rauch durch Querluft und Wind fortgetragen werden, ist in diesem Fall die Detektion eines Brandentstehungsortes deutlich erschwert.“
OIB-Richtlinie 2.2seit 2019 in Kraft
Die OIB-Richtlinie 2.2 regelt den Brandschutz speziell bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks in Österreich. Sie legt Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz fest, wie z.B. Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen, Gestaltung von Fluchtwegen und Löschmaßnahmen. Dabei erweisen sich vor allem nicht-brennbare konstruktive Betonfertigbauteile der Klasse A wie etwa Treppenhäuser, Böden, Wände und Decken als besonders effiziente Brandschutzbarrieren, welche die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch getrennte bauliche Brandabschnitte verhindern und sichere Fluchtmöglichkeiten für Menschen gewährleisten. Sämtliche Betonkonstruktionen im Hoch- und Tiefbau zeigen sich überdies sehr beständig gegen Schwelbrände und geben keine brennbaren Teilchen ab, die eine Ausbreitung des Brandes beschleunigen könnten. Da der Baustoff Beton über eine sehr hohe Wärmespeicherkapazität verfügt, ist der Durchwärmungswiderstand ebenfalls sehr hoch – das heißt, der Beton wirkt hitzeabschirmend, der Temperaturanstieg in den Bauteilen bleibt sehr gering und das Festigkeitsverhalten von Beton wird nicht eingeschränkt.
TragfähigkeitvonBeton bleibt erhalten
Spezielle Betonarten, die bei erhöhten Anforderungen zum EInsatz kommen können, sind Betone mit Kunststoff-Fasern (Polypropylen). Letztere schmelzen im Brandfall und sorgen so dafür, dass im Beton mehr Poren entstehen, die wiederum ein explosives Abplatzen des Betons vermeiden. Deshalb bleiben unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lasten und einer relativ niedrigen Erwärmung des Betons die Tragfähigkeitseigenschaften sowohl während eines Brandes als auch danach weitgehend erhalten. Aus diesen Gründen kann – was kostentechnisch ein enormer Vorteil ist – Beton nach einer Brandbeanspruchung meist wieder problemlos instandgesetzt werden, z.B. mit Spritzbeton.
INFOBOX Brandschutzklassifizierungen – ein kurzer Überblick
Nach ÖNORM EN 13501-1 werden Baustoffe in verschiedene Klassen zum Brandverhalten eingestuft:
+ Klasse A Nicht brennbare Baustoffe mit den Unterklassen A1 (dürfen keine anhaltende Entflammung aufweisen) und A 2 (Entflammungen für einen Zeitraum bis 20 Sekunden)
+ Klassen B, D, E und F "Brennbare Baustoffe" mit den Unterklassen: B schwer entflammbare Baustoffe, D und E normal entflammbare Baustoffe und F leicht entflammbare Baustoffe.
Beton als mineralischer Baustoff erfüllt die Anforderungen der Klasse A1, weil er effektiv nicht brennbar ist, d.h. unter den im Brandfall üblicherweise auftretenden Temperaturen sich nicht entzündet.
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Vorbeugender Brandschutz mit Beton
Das vorrangige Ziel des baulichen Brandschutzes besteht darin, das Ausbreiten eines Brandes zu verhindern und das Feuer in definierten Brandabschnitten zu halten. Mit nicht-brennbaren konstruktiven Betonfertigbauteilen der Klasse A können viele Gefahren minimiert und Menschen im Brandfall die Flucht ermöglicht werden.
Während die Feuerwehr immer dann eingreift, wenn es bereits brennt, soll der bauliche Brandschutz präventiv dazu beitragen, dass große Brände erst gar nicht ausbrechen oder dass Brände auf möglichst enge Räume begrenzt bleiben. So birgt etwa ein Brand in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus mitunter erhebliche Risiken. Sehr häufig entsteht dabei eine enorme Rauchentwicklung, Stromleitungen schmelzen und die Beleuchtung fällt aus. Zudem ergibt sich durch die Brandlast parkender Fahrzeuge und der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen ein hohes Brandrisiko bzw. Entzündungspotential. „Hinzu kommt, dass sich ein ausbrechendes Feuer durch Aufzugsschächte schnell ausbreiten kann und die offene Bauweise eines Parkhauses in Sachen Brandschutz als problematisch gilt“, sagt Bezirksfeuerwehrkommandant Alois Zaussinger aus Hollabrunn und ergänzt: „Weil bei einem Brand Hitze und Rauch durch Querluft und Wind fortgetragen werden, ist in diesem Fall die Detektion eines Brandentstehungsortes deutlich erschwert.“
OIB-Richtlinie 2.2 seit 2019 in Kraft
Die OIB-Richtlinie 2.2 regelt den Brandschutz speziell bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks in Österreich. Sie legt Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz fest, wie z.B. Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen, Gestaltung von Fluchtwegen und Löschmaßnahmen. Dabei erweisen sich vor allem nicht-brennbare konstruktive Betonfertigbauteile der Klasse A wie etwa Treppenhäuser, Böden, Wände und Decken als besonders effiziente Brandschutzbarrieren, welche die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch getrennte bauliche Brandabschnitte verhindern und sichere Fluchtmöglichkeiten für Menschen gewährleisten. Sämtliche Betonkonstruktionen im Hoch- und Tiefbau zeigen sich überdies sehr beständig gegen Schwelbrände und geben keine brennbaren Teilchen ab, die eine Ausbreitung des Brandes beschleunigen könnten. Da der Baustoff Beton über eine sehr hohe Wärmespeicherkapazität verfügt, ist der Durchwärmungswiderstand ebenfalls sehr hoch – das heißt, der Beton wirkt hitzeabschirmend, der Temperaturanstieg in den Bauteilen bleibt sehr gering und das Festigkeitsverhalten von Beton wird nicht eingeschränkt.
Tragfähigkeit von Beton bleibt erhalten
Spezielle Betonarten, die bei erhöhten Anforderungen zum EInsatz kommen können, sind Betone mit Kunststoff-Fasern (Polypropylen). Letztere schmelzen im Brandfall und sorgen so dafür, dass im Beton mehr Poren entstehen, die wiederum ein explosives Abplatzen des Betons vermeiden. Deshalb bleiben unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lasten und einer relativ niedrigen Erwärmung des Betons die Tragfähigkeitseigenschaften sowohl während eines Brandes als auch danach weitgehend erhalten. Aus diesen Gründen kann – was kostentechnisch ein enormer Vorteil ist – Beton nach einer Brandbeanspruchung meist wieder problemlos instandgesetzt werden, z.B. mit Spritzbeton.
Beitragsbild: Parkdeck-Brand © FF Baden Weikersdorf
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INFOBOX
Brandschutzklassifizierungen – ein kurzer Überblick
Nach ÖNORM EN 13501-1 werden Baustoffe in verschiedene Klassen zum Brandverhalten eingestuft:
+ Klasse A
Nicht brennbare Baustoffe mit den Unterklassen A1 (dürfen keine anhaltende Entflammung aufweisen) und A 2 (Entflammungen für einen Zeitraum bis 20 Sekunden)
+ Klassen B, D, E und F
"Brennbare Baustoffe" mit den Unterklassen: B schwer entflammbare Baustoffe, D und E normal entflammbare Baustoffe und F leicht entflammbare Baustoffe.
Beton als mineralischer Baustoff erfüllt die Anforderungen der Klasse A1, weil er effektiv nicht brennbar ist, d.h. unter den im Brandfall üblicherweise auftretenden Temperaturen sich nicht entzündet.
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