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OGH entscheidet zugunsten Betonfertigteilindustrie und Meinungsfreiheit

 

Klage der Holzindustrie von Oberstem Gerichtshof zurückgewiesen – Klagender Verband soll an öffentlicher Debatte teilnehmen und Gegenargumente bringen

In einem Beschluss hat der Oberste Gerichtshof am 24. September 2007 eine Unterlassungsklage der Holzindustrie gegen Vertreter der Betonfertigteilindustrie zurückgewiesen. Die Holzindustrie wollte verhindern, dass öffentlich auf Schwachstellen im Normungsbereich von Baukonstruktionen hingewiesen wird. Dr. Bernd Wolschner, persönlich geklagter Vorsitzender des Verbandes der österreichischen Beton- und Fertigteilwerke (VÖB) in einer ersten Stellungnahme: „Das Urteil des OGH gewährleistet nicht nur die von der Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit, es belegt auch, dass die von uns angeregte Diskussion von öffentlichem Interesse ist. Die Holzindustrie kann und darf sich einer offenen Debatte nicht weiter entziehen“. Der OGH stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass es am klagenden Verband liege, selbst an der öffentlichen Debatte teilzunehmen und seine Gegenargumente vorzubringen.Wolschner wurde nach der Präsentation einer Studie zum Thema „Schneedruckschäden an Hallenkonstruktionen in Österreich im Winter 2005/06“ vom Fachverband der Holzindustrie geklagt. Von 24 ‚Totaleinstürzen’ waren 14 Holzhallen, 9 Stahlhallen und eine Betonfertigteilhalle betroffen. Wolschner warnte vor den fatalen Folgen, die durch den anhaltenden Trend zur ‚Unterdimensionierung’ bei Holz- und Stahltragwerken hervorgerufen werden können.

Der OGH bestätigt nun in seinem Urteil das öffentliche Interesse an der vom VÖB und Bernd Wolschner angeregten Diskussion über die Sicherheitsstandards von Hallendächern.

„Mir ging es niemals darum, andere Branchen zu diskreditieren, sondern im Sinne der Sicherheit Bewusstsein für allgegenwärtige Gefahren zu schaffen. Diese können durch eine Überarbeitung des Normenwesens reduziert werden. In der Betonfertigteilindustrie haben wir unsere Hausübungen gemacht, dass gleiche erwartet sich die Öffentlichkeit auch von Branchen wie der Holzindustrie. Mit persönlichen Klagen ist niemanden geholfen“, so Wolschner.

Der Fachverband der Holzindustrie sah in den Aussagen von Wolschner einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und fühlte sich in seinen Wettbewerbsrechten eingeschränkt. Dazu Dr. Marwin Gschöpf, Rechtsanwalt von Wolschner: „Der OGH hat mit dieser Entscheidung erfreulicherweise klargestellt, dass das Wettbewerbsrecht nicht dazu verwendet werden kann, die Meinungsfreiheit auszuhöhlen und eine für die Holzindustrie unliebsame Diskussion zu verhindern“.

„Angesichts des nahenden Winters mit den zu erwartenden Schneefällen hoffe ich, dass die Diskussion über die Sicherheit von Hallendächern jetzt wieder an Bedeutung gewinnt und tatsächlich in Gang kommt“, so Wolschner abschließend.

 

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